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CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

Ein Grossteil der Produkte, die im EU-Raum, im EWR-Raum oder der Schweiz angeboten werden, müssen dem CE-Kennzeichen versehen sein und es muss eine EU-Konformitätserklärung erstellt werden.

Sie müssen herausfinden, welche EU-Richtlinien bei ihrem Produkt zu berücksichtigen sind.

Sie müssen die EN-Normen die für ihr Produkt geeignet sind, ausfindig machen.

Es ist vorteilhaft, wenn sie gewohnt sind EN-Normen zu lesen, damit sie effizient die für das Produkt wesentlichen Anforderungen herausfiltern können.

BREXIT:
Bei den meisten Produkten reicht es aus, die Anforderungen zu erfüllen, welche für das Inverkehrbringen von Produkten in der EU gestellt werden. Bis zum 31.12. 2024 darf die CE-Kennzeichnung für die Produkte noch ersatzweise zur UKCA-Kennzeichnung verwendet werden. Dies bleibt so für Produkte die vor dem 31.12. 2024 gefertigt wurden.
Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist die neue Produktkennzeichnung, die ab 1.1.2025 verwendet werden muss, um nachzuweisen, dass bestimmte Produkte den neuen Vorschriften des Vereinigten Königreichs entsprechen.
Für weitere Angaben konsultieren Sie bitte die Orientierungshilfen unter http://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking.